
Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Sie sind dazu da, um frühzeitig zu erkennen, wenn eine Schwangerschaft entweder die Schwangere gefährdet oder Fehlbildungen bzw. Krankheiten des Fötus vorliegen. Seit 2019 wird durch die Strahlenschutzverordnung untersagt, dass nicht-medizinische Ultraschall-Untersuchungen gemacht werden. Wir machen daher nicht bei jeder Schwangerschaftsuntersuchung einen Ultraschall, wenn die Schwangerschaft komplikationslos verläuft.
Häufig werden wir gebeten, eine Geschlechtsbestimmung per Ultraschall durchzuführen. Selbstverständlich sagen wir euch alles, was wir an eurem Fötus erkennen können. Dazu gehört natürlich auch, ob die Geschlechtsteile eher wie Vulvalippen oder wie ein Penis aussehen. Was das für euer Kind später bedeutet, ob es ein Mädchen ist oder ein Junge, oder das gar nicht so eindeutig ist – who knows?
Was wir daher sehr ungern machen, ist das Aufschreiben auf Zettel für „Babyshower“-Partys. Falls ihr das unbedingt wollt, wird auf diesem Zettel nicht „Mädchen“ oder „Junge“ stehen, sondern eben nur „sieht eher nach Vulvalippen oder eher nach Penis“ aus. Manchmal liegen wir dabei übrigens auch falsch, da sich die äußeren Geschlechtsorgane während der Schwangerschaft erst ausbilden und am Anfang sehr ähnlich sehen. Wir machen grundsätzlich dafür keine zusätzlichen Untersuchungen, sondern nur bei den vorgesehenen in der 18.-22. und der 28.-32. Woche.