
Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Sie sind dazu da, um frühzeitig zu erkennen, wenn eine Schwangerschaft entweder die Schwangere gefährdet oder Fehlbildungen bzw. Krankheiten des Fötus vorliegen. Seit 2019 wird durch die Strahlenschutzverordnung untersagt, dass nicht-medizinische Ultraschall-Untersuchungen gemacht werden. Wir machen daher nicht bei jeder Schwangerschaftsuntersuchung einen Ultraschall, wenn die Schwangerschaft komplikationslos verläuft.
Häufig werden wir gebeten, eine Geschlechtsbestimmung per Ultraschall durchzuführen. Selbstverständlich sagen wir euch alles, was wir an eurem Fötus erkennen können. Dazu gehört natürlich auch, ob die Geschlechtsteile eher wie Vulvalippen oder wie ein Penis aussehen. Was das für euer Kind später bedeutet, ob es ein Mädchen ist oder ein Junge, oder das gar nicht so eindeutig ist – who knows?